Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026 · Jehle Agrarstruktur und Innovation GmbH, München · gültig für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Software umsatzmanager+ durch die Jehle Agrarstruktur und Innovation GmbH, Karlsplatz 3 (Stachus), 80335 München (Anbieter), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Kunde). Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Software auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch Abschluss eines Einzelvertrags oder durch Annahme eines Angebots des Anbieters in Textform zustande. Kostenfreie Vorführungen und Testzugänge dienen ausschließlich der Erprobung, begründen keinen Anspruch auf Verfügbarkeit oder Datenerhalt und können jederzeit beendet werden.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt umsatzmanager+ als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und den veröffentlichten Versionshinweisen. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und darf Funktionen ändern oder ersetzen, solange der vertraglich vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen besteht nicht. Die Beschaffung der Internetverbindung und geeigneter Endgeräte ist Sache des Kunden.
4. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht weitergegeben werden. Eine Nutzung für Dritte, die Weitervermietung, das Zurückentwickeln sowie automatisierte Massenabfragen außerhalb der bereitgestellten Schnittstelle sind unzulässig. Rechte an der Software, an Marken und an Dokumentationen bleiben beim Anbieter.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der eingegebenen oder hochgeladenen Daten verantwortlich. Er benennt berechtigte Nutzer, pflegt Rollen und Zugriffsrechte, hält Zugangsdaten geheim, sichert seine Systeme angemessen ab und informiert den Anbieter unverzüglich über den Verlust von Zugangsdaten oder erkannte Sicherheitsvorfälle. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der eingestellten Daten berechtigt ist.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums und außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Nicht als Ausfall gelten Zeiten geplanter Wartung, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sowie Fälle höherer Gewalt. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und angekündigt. Support leistet der Anbieter montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr in Textform.
7. Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung
Kennzahlen, Szenarien, Liquiditätsvorschauen und Handlungsempfehlungen sind regelbasierte betriebswirtschaftliche Auswertungen der Eingaben des Kunden. Sie ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung und keine Prüfung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Automatisch aus Belegen ausgelesene Werte sind Vorschläge und vom Kunden vor Übernahme zu prüfen. Entscheidungen trifft der Kunde in eigener Verantwortung.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung, die Abrechnungsperiode und der Leistungsumfang richten sich nach der individuellen Vereinbarung im Einzelvertrag. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig; Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; der Anbieter darf den Zugang nach angemessener Mahnung und Ankündigung vorübergehend sperren. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Mängelrechte
Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software. Die Mängelrechte richten sich nach den Vorschriften des Mietrechts; § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht) und § 536a Abs. 1 BGB hinsichtlich der verschuldensunabhängigen Haftung sind ausgeschlossen. Mängel sind nachvollziehbar und mit den zur Eingrenzung erforderlichen Angaben in Textform zu melden. Eine Minderung durch Einbehalt der Vergütung ist ausgeschlossen; § 536b BGB bleibt unberührt.
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Netto-Vergütung. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Folgeschäden aus unternehmerischen Entscheidungen des Kunden, ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
11. Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherung
Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; sie ist Bestandteil des Vertrags. Der Anbieter darf Unterauftragsverarbeiter nach den Regeln dieser Vereinbarung einsetzen. Beide Parteien behandeln erlangte Geschäftsinformationen vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen der Anwendungsdaten durch; der Kunde bleibt für eigene Exporte wichtiger Auswertungen verantwortlich.
12. Laufzeit, Kündigung und Datenrückgabe
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag; Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten in einem gängigen Format bereit und löscht die Daten anschließend nach den Vorgaben der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
13. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder eines erweiterten Leistungsumfangs erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs darf jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
14. Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder dessen Logo verwenden. Ohne Zustimmung veröffentlichen wir keine Kundennamen; Darstellungen auf der Website beruhen auf einem Demo-Mandanten.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, groß angelegte Netz- oder Stromausfälle sowie Ausfälle von Vorleistungen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als zwei Monate, darf jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für diese Klausel. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Weitere Informationen
Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum, Angaben zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung.